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OVG Münster: Genehmigungslage des Flughafens ist rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage von Anwohnern gegen die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn abgelehnt. Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass der Flughafen nicht als planfestgestellt gilt. Das Gericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Genehmigungslage des Flughafens rechtmäßig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
„Es ist erfreulich, dass das Oberverwaltungsgericht mit dem heutigen Urteil die Bestandskraft unserer Betriebsgenehmigung und unsere Rechtsauffassung nochmal bestätigt hat. Mit der Frage der fiktiven Planfeststellung hatten sich zuvor schon verschiedene Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht hinlänglich  befasst und die Rechtmäßigkeit unserer Betriebserlaubnis festgestellt“, sagt Flughafenchef Michael Garvens. „Mit seiner aktuellen Entscheidung hat das OVG das genehmigungsrechtlich sichere Fundament des Flughafens Köln/Bonn zusätzlich untermauert.“

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