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Köln: Sportvereine können wieder starten!

Der Sportbetrieb in Köln läuft langsam wieder an, die Außensportanlagen wurden unter Hygieneauflagen wieder freigegeben
Seit Mitte März mussten sich auch Sportlerinnen und Sportler wegen der Corona-Pandemie umstellen und größten Teils komplett auf ihr gewohntes Training verzichten. 
Wie auch in anderen Bereichen gibt es nun aber auch Lockerungen für den Sport. Nach wie vor stehen dabei die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung im Mittelpunkt.
 
Ab sofort ist der Sport- und Trainingsbetrieb des Breiten- und Freizeitsports ohne Körperkontaktwieder erlaubt, sofern er auf Freiluft-Sportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Auch die Skateanlagen, die BMX- und Parcour-Anlagen sind wieder freigegeben. Nur im Reitsport ist das Training zusätzlich auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig ist.
 
„Für die Sportstadt Köln mit tausenden von Sporttreibenden ist das eine gute Nachricht“, so Sportdezernent Robert Voigtsberger. „Sicherlich werden alle Kölner Sportbegeisterten die neuen Spielregeln einhalten und sich verantwortungsvoll auf unseren Sportanlagen im Freien bewegen. Den Mindestabstand nicht einzuhalten käme einer roten Karte gleich. Zwar sind aus der Not kreative neue Sportformate entstanden wie unser Trainingsprogramm Sport@Home, die sportlichen Spaß zuhause ermöglichten. Aber die wiedergewonnene Freiheit will sicherlich niemand aufs Spiel setzen.“
 
Generell gilt es zu beachten, dass Sporttreibendende den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einhalten müssen. Auch den strikten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen muss Folge geleitet werden. Daher bleiben Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume weiterhin geschlossen. Zuschauer sind nicht zugelassen, Kindern unter zwölf Jahren ist das Betreten einer Sportanlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt. Spielbetrieb und Wettkämpfe sind weiterhin untersagt. 
 
Die verantwortlichen in den Vereinen müssen die Vorgaben zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen, die von Fachverbänden veröffentlicht wurden, beachten. Insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
 
Es liegt in der Verantwortung der Vereine und Übungsleiter, die Einhaltung sicherzustellen und Hygiene- und Desinfektionsmittel bereitzustellen.
Vereinsheime, Serviceräume, sanitäre Anlagen und Umkleiden bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Ein Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung von Nassbereichen ist in der Sportstätte nicht möglich. 
 
Der Zutritt muss gesteuert werden, um Warteschlangen vor und auf Sportanlagen zu vermeiden und Abstandsvorgaben einhalten zu können.
Besonderer Schutz gilt Risikogruppen, die durch ihre gesundheitliche Situation gefährdet sind. 
 
Die Stadt hatte den Sportvereinen ein Hilfsprogramm mit 300.000 Euro bereit gestellt.
 

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