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Landtag NRW: Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft Körperschaftsrecht

Mit dem Körperschaftsstatusgesetz, vorgelegt von allen fünf Fraktionen, soll die Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Verlust der Körperschaftsrechte geregelt werden. Die Verleihung von Körperschaftsrechten, die bisher unterschiedlich gehandhabt wird – bei den jüdischen Kultusgemeinden per Verwaltungsakt, bei den übrigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften per Gesetz – soll vereinheitlicht werden. Der Hauptausschuss (Vorsitz Prof. Rainer Bovermann, SPD) und der Integrationsausschuss (Vorsitz Arif Ünal, GRÜNE) nimmt am Donnerstag, 20. März 2014, 10 Uhr, Plenarsaal, die Stellungnahmen der Sachverständigen entgegen. Diese Anhörung wird live im Internet www.landtag.nrw.de übertragen.

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